Eine in der Gesellschaft fest eingebrannte Meinung. Natürlich wird bei der Freiwilligen Feuerwehr im Anschluss an die verrichtete Arbeit auch schon mal ein Bier getrunken.
Jedoch wird bei der Feuerwehr immer darauf geachtet das genügend Personal alkoholfrei ist, um bei einem Einsatz diesen auch wahrnehmen zu können.
Bei Feierlichkeiten wie Hochzeiten eines Kameraden oder einfach einem Grillabend sowie einem „Tag der offenen Tür“ werden Einsatz- oder Alarmgruppen vorher bestimmt.
Diese verlässt dann im Einsatzfall das Fest um dem Alarm nach zu kommen.
Sollte eine Feuerwehr z.B. wegen einer Weihnachtsfeier einmal nicht einsatzbereit sein, so wird im Vorwege die Nachbarfeuerwehr und die Leitstelle informiert.
In dieser Zeit wird der Brandschutz dann von den Kollegen von „nebenan“ übernommen. Dies ist dadurch möglich, da die Feuerwehren im Neustädter Land häufig nur wenige Kilometer von einander entfernt liegen. Die geforderten Hilfsfristen sind also noch immer gewahrt!
- Teilnahme an Brandbekämpfungs- und Hilfeleistungseinsätzen sowie am Ausbildungsdienst
- Gewissenhafte Ausführung übertragener Aufgaben
- Dienstliche Anweisungen der Vorgesetzten befolgen
- Ansehen der Feuerwehr nicht schädigen
- Pflegliche und schonende Behandlung der Dienstkleidung, der Ausrüstungsgegenstände und Geräte
- Beachten der Ausbildungs- und Unfallverhütungsvorschriften
- Pünktlichkeit
- Kameradschaftliches Verhalten gegenüber anderen Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr
- Teilnahme an Brandbekämpfungs- und Hilfeleistungseinsätzen sowie am Ausbildungsdienst
- Gewissenhafte Ausführung übertragener Aufgaben
- Dienstliche Anweisungen der Vorgesetzten befolgen
- Ansehen der Feuerwehr nicht schädigen
- Pflegliche und schonende Behandlung der Dienstkleidung, der Ausrüstungsgegenstände und Geräte
- Beachten der Ausbildungs- und Unfallverhütungsvorschriften
- Pünktlichkeit
- Kameradschaftliches Verhalten gegenüber anderen Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr
- Teilnahme an Brandbekämpfungs- und Hilfeleistungseinsätzen sowie am Ausbildungsdienst
- Gewissenhafte Ausführung übertragener Aufgaben
- Dienstliche Anweisungen der Vorgesetzten befolgen
- Ansehen der Feuerwehr nicht schädigen
- Pflegliche und schonende Behandlung der Dienstkleidung, der Ausrüstungsgegenstände und Geräte
- Beachten der Ausbildungs- und Unfallverhütungsvorschriften
- Pünktlichkeit
- Kameradschaftliches Verhalten gegenüber anderen Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr
- Aktive Mitgliedschaft
- Ausstattung mit der persönlichen Dienst- und Schutzkleidung
- Freistellung für Einsatzdienst und Wiederherstellung der Arbeits-/Dienstfähigkeit durch den Arbeitgeber; mit Einschränkungen auch Freistellung für Ausbildungsveranstaltungen
- das Wahlrecht
- Vorschlags- und Stimmrecht
- Unfallversicherungsschutz
- Erstattung von Sach- und Vermögensschäden, die bei der Ausübung des Feuerwehrdienstes entstanden sind
- Beurlaubung aus privaten Gründen
- Beendigung der Mitgliedschaft
Selbstverständlich. Frauen sind in den Feuerwehren absolut gleichberechtigt. Ihnen stehen die gleichen Wege offen wie auch den männlichen Kameraden.
Die Antwort darauf ist ganz einfach: Jeder. Egal ob Mann oder Fr auab 18 Jahren sind Quereinsteiger willkommen.
Unabhängig davon, wie der Lebensunterhalt verdient wird. Ob als Handwerker, kaufmännischer Angestellter oder studierte Fachkraft die Freiwillige Feuerwehr Esperke ist stets auf der Suche nach interessierten Bürgern, die sich ehrenamtlich engagieren wollen, und betont: Die Jugendfeuerwehr ist nicht der einzige Weg. Jeder, der ein Mindestmaß an körperlicher Fitness mitbringt, kann eintreten – auch noch im Erwachsenenalter.
Es sei ein Vorurteil zu glauben, mit 30 oder 40 Jahren zu alt für den Feuerwehrdienst zu sein.
Aktives Mitglied der Freiwilligen Feuerwehren können nur Gemeindebewohner sein, die für den Feuerwehrdienst gesundheitlich geeignet sind und das 16., aber noch nicht das 62. Lebensjahr vollendet haben (§ 11, 2 NBrandSchG).
Ja, in der Freiwilligen Feuerwehr Esperke gibt es für aktive Mitglieder einen Jahresbeitrag von 25,00 Euro. Wir nutzen die so gesammelten Gelder für die Kameradschaftspflege und für die Anschaffung von Unterrichtsmaterialien
Nein, die Mitarbeit in der Freiwilligen Feuerwehr ist ehrenamtlich. Nur bei Übernahme einer Funktion (z.B. als Gerätewart oder als Wehrführer) auf Orts-, Gemeinde-, Kreis- oder Landesebene werden Aufwandsentschädigungen gezahlt. Bei Einsätzen während der Arbeitszeit wird der Verdienstausfall dem Arbeitgeber auf Antrag erstattet.
Ein ganz wichtiger Punkt in unserer heutigen Gesellschaft ist, dass es kaum noch jemanden gibt der ohne Hintergedanken für seinen eigenen Vorteil irgendeine Form von Arbeit leistet.
Die Vorteile die für einen Feuerwehrmann dabei herausspringen sind in erster Linie eine sehr gute Kameradschaft. Feuerwehrleute stehen für einander ein und helfen sich gegenseitig weiter falls einer mal ein Problem hat.
Ansonsten ist es für viele Feuerwehrleute einfach gut zu wissen, das sie mit ihrem Hobby und ihrer Freizeit anderen Menschen helfen und aus Notlagen befreien können.
Es ist auch ein außergewöhnliches Hobby, denn welcher Sportverein kann von sich behaupten seinen Mitgliedern die Möglichkeit zu geben sich mit derartigen Geräten und Fahrzeugen zu beschäftigen.
Nicht zuletzt ist es auch eine ganz besondere Mischung aus Action und Gefahr.
Eine Art „Nervenkitzel“ ist immer dabei wenn man alarmiert wird und in Richtung Einsatzstelle unterwegs ist.